Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der AISCO Firetrainer GmbH Grünstraße 18, 79232 March (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(5) Wir sind im Bereich der Entwicklung, Herstellung, Vermietung, Wartung und des Vertriebs von Brandschutz-Trainingssystemen und Brandsimulatoren tätig. Die Dienstleistungen erbringen wir insbesondere im Bereich der Brandschutzschulung, Einsatzsimulation sowie technischer Unterstützung für Feuerwehren, Rettungskräfte und Industrieunternehmen. Wir bieten diverse Dienstleistungen in diesen Bereichen an, insbesondere die Durchführung von Trainings, die Vermietung von Übungsgeräten und Firetrainern, die Wartung technischer Anlagen sowie begleitende Schulungs- und Beratungsleistungen. Darüber hinaus vermieten wir temporär Geräte zur Nutzung im Rahmen von Übungen und Schulungen.
(6) Zusätzlich bieten wir auch den Verkauf über unseren Online-Shop an.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unseren Webseiten oder in Werbematerialien, vor allem die verwendeten Bild und Videodarstellungen, stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Produkt oder einen Dienstleistungsvertrag dar.
(2) Angebotsanfragen können schriftlich oder elektronisch an uns gerichtet werden. Wir werden Ihnen Angebote auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen erstellen. Die im Angebot genannten Preise, Leistungen und Bedingungen gelten für die im jeweiligen Angebot individuell festgelegte Gültigkeitsdauer. Sofern im Angebot keine Frist genannt ist, gilt eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum.
(3) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(4) Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Bestellung prüfen und ebenfalls per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annehmen. Diese muss nicht sämtliche Einzelheiten wie Dienstleistungen, Preise oder Zahlungsmodalitäten erneut aufführen, sofern sich diese bereits aus dem zuvor übermittelten Angebot oder aus der Bestellung des Kunden ergeben. Eine formlose Bestätigung der Annahme der Bestellung genügt.

§ 3 Durchführung der Verträge

(1) Gegenstand unserer Leistungen, sofern es sich nicht um den Kauf eines Produktes handelt, ist die Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung (Dienstvertrag), nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Erfolgs (kein Werkvertrag). Die beauftragte Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarte Dienstleistung durchgeführt und etwaige Rückfragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Im Rahmen der Dienstleistung setzen wir unsere Kenntnisse und Fähigkeiten im zuvor definierten Fachbereich ein. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht zugesichert oder garantiert werden. Wir verpflichten uns jedoch zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistung gemäß den anerkannten Qualitätsstandards.
(3) Sie sind verpflichtet, alle im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Berichte, Auswertungen, Schulungsunterlagen und sonstigen Materialien nur für eigene Zwecke zu verwenden. Sie erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine sonstige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(4) Sämtliche von uns bereitgestellten Unterlagen, Inhalte und Methoden – auch auf unserer Website – unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Das Anfertigen von Bild-, Film- oder Tonaufnahmen während unserer Dienstleistungen ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis gestattet.
(5) Die erfolgreiche Durchführung der Dienstleistung beruht auf Kooperation. Sie sind nicht verpflichtet, unsere Empfehlungen umzusetzen, jedoch liegt die Verantwortung für alle im Zusammenhang mit der Dienstleistung getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen ausschließlich bei Ihnen.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, vereinbarte Termine für Dienstleistungen zu verschieben, wenn wir oder beauftragte Dritte ohne eigenes Verschulden an der Leistungserbringung gehindert sind – etwa durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik, Unwetter oder vergleichbare Umstände. Dies gilt insbesondere auch bei Lieferverzögerungen von Ersatzteilen oder Komponenten sowie bei ausstehenden Mitwirkungen des Kunden, etwa durch unterlassene Freigaben, fehlende Informationen oder nicht rechtzeitig erfolgte Mitwirkungshandlungen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
(7) Abbildungen, Beschreibungen oder Beispielinhalte unserer Leistungen auf unserer Website oder in Werbematerialien dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar.
(8) Wir behalten uns vor, aus fachlichen Gründen angemessene inhaltliche oder organisatorische Änderungen an unseren Dienstleistungen vorzunehmen, etwa zur Aktualisierung oder Weiterentwicklung. Solche Änderungen sind zulässig, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
(9) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte (z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Eine Mitteilung darüber erfolgt rechtzeitig, sofern dies für die Vertragserfüllung relevant ist.

§ 3a Vermietung von Geräten

(1) Der Anbieter vermietet technische Geräte, insbesondere Firetrainer und Brandsimulationsanlagen, auf vertraglich vereinbarte Zeit an den Kunden. Die Mietdauer, Preise, Übergabemodalitäten und Rückgabefristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgeräte pfleglich zu behandeln, ausschließlich gemäß den Herstellerangaben sowie den mitgelieferten Bedienungsanleitungen zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Betrieb darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Der Kunde hat die Mietsache vor Beginn des Einsatzes auf erkennbare Mängel zu prüfen.
(3) Eine Weitervermietung, Veränderung oder Überlassung der Mietgeräte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
(4) Die Rückgabe hat vollständig, in sauberem Zustand und – abgesehen von gewöhnlichen Gebrauchsspuren – unbeschädigt zu erfolgen. Andernfalls können dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, nicht vertragsgemäße Nutzung oder unterlassene Wartung entstehen, haftet der Kunde.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, das Mietgerät nach Rückgabe technisch zu prüfen und etwaige, über die übliche Nutzung hinausgehende Mängel dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern diese durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verursacht wurden.
(6) Weitere Einzelheiten zur Miete, insbesondere zu Mietdauer, Nutzungsbedingungen, Übergabe, Rückgabe, Haftung und ggf. Kaution, ergeben sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Mietvertrag. Die Bestimmungen dieses Mietvertrags gehen im Zweifel den Regelungen dieser AGB vor.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich – je nach Angabe – als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer oder als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Preisangabe. Die Zahlungsmodalitäten (Zahlungsart, Fälligkeit etc.) ergeben sich ebenfalls aus dem individuellen Vertrag oder der Rechnung.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung im Voraus (Vorauskasse). Die Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Abweichende Zahlungsbedingungen können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
(3) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif und beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist.

§ 5 Liefer- und Versandbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk.
(2) Die Versandkosten einschließlich Verpackung trägt der Kunde. Der Versandweg und die Versandart werden von uns unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sicherer Transportmöglichkeiten gewählt.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung frachtfrei erfolgt oder nicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich dem Anbieter und dem Transportunternehmen zu melden.
(5) Sichtbare Schäden sind sofort bei Empfang der Ware auf den Frachtpapieren zu vermerken und dem Transportunternehmen zu melden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Liefervertrag resultierender Forderungen unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor vollständiger Zahlung nicht gestattet.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) hat der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung von Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Mängelansprüche setzen voraus, dass die Ware auf Kosten des Kunden an den Anbieter zurückgesendet wird und eine Überprüfung der Beanstandung erfolgt ist. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Mangel tatsächlich vorliegt und nicht auf unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einflüsse zurückzuführen ist.
(3) Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen, sodass eine Nachbesserung erfolgen kann. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Mängelbeseitigung besteht nicht.
(4) Bei der Vermietung von Geräten verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden die Mietsache für die vereinbarte Zeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen. Spätere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Übergabe vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder arglistiges Verschweigen vorliegt.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In allen anderen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist – nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, alle gelieferten Geräte ausschließlich gemäß den Herstellerangaben, den geltenden Sicherheitsvorschriften sowie den übergebenen Bedienungsanleitungen und Schulungsinhalten zu verwenden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
(6) Die Geräte dürfen nur durch sachkundiges, entsprechend geschultes Personal eingesetzt werden. Änderungen, Umbauten oder Manipulationen an den Geräten oder Systemen sind unzulässig.
(7) Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Nichtbeachtung von Anweisungen oder durch technische Veränderungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung

§ 9 Wartung und Reparatur

(1) Wartungs- und Reparaturleistungen bieten wir grundsätzlich auch für Geräte an, die nicht von uns hergestellt wurden oder keine gültige Prüfplakette der AISCO Firetrainer GmbH tragen. In diesen Fällen behalten wir uns vor, die Durchführung nach technischer Prüfung abzulehnen oder auf bestimmte Leistungen zu beschränken.
(2) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine regelmäßige Wartung der Geräte nach den Herstellervorgaben notwendig ist. Versäumt der Kunde die regelmäßige Wartung oder führt unautorisierte Änderungen oder Eingriffe am Gerät durch, übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

§ 10 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da unsere Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbracht werden.

§ 11 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung nur, sofern dies gesetzlich erlaubt ist oder eine Einwilligung vorliegt.(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister oder IT-Dienstleister) oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern.
(3) Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung durch unbefugte Personen zu schützen.
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Rechten der betroffenen Personen, Speicherdauer und Kontaktmöglichkeiten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter folgendem Link: [XXX]

§ 12 Europäische Streitbeilegung

Wir weisen auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung hin. Diese ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(5) Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.